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Alles rund um den Hausbau Du startest gerade durch und baust ein Haus? Du bist Kleinunternehmer oder deine Firma wächst und Du brauchst an der einen oder anderen Stelle Hilfestellung? Dann hast Du große Verantwortungen. In diesem Blog dreht sich alles um das Bauwesen im Allgemeinen sowie die Beziehung zwischen Auftragnehmer und Auftraggeber. Was ist bei den Auftragnehmern zu beachten vom Rohbauer über den Trockenbauer bis hin zum Galabauer. Dieser Blog thematisiert dabei nicht nur Vertragsmodalitäten und das gängige Baurecht nach HOAI und VOB, sondern gibt auch Tipps für das Arbeiten nebeneinander sowie eine geregelte Koordination verschiedener Gewerke.<br/>Auch kann jeder Einzelne interaktiv mitwirken: Fragen stellen, Erfahrungen mitteilen oder diskutieren. Also, geht nicht gibt’s nicht.<br/>

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Das sollte bei einem Wasserschaden beachtet werden

Ob durch eine undichte Armatur, Rohrfitting, Anschluss oder defektes Rohr – ein Wasserschaden ist schnell passiert und wohl der Albtraum schlechthin eines jeden Eigentümers. Wer einen Wasserschaden in seinen vier Wänden bemerkt, sollte daher nicht zögern und direkt handeln. So gilt es neben der Versicherung auch umgehend eine Fachfirma zu kontaktieren, die mit der fachgerechten Wasserschadentrocknung und -sanierung betraut wird. Wird bei der Wasserschadentrocknung nicht professionell und sorgfältig gearbeitet, dann drohen ernst zu nehmende Folgeschäden wie Schimmelbildung sowie Schäden in der Bausubstanz.
Tritt ein solcher durch Wasser verursachter Schaden auf, so sollte das Schadensausmaß direkt mit Fotos oder einer Videoaufzeichnung dokumentiert werden. Das hilft bei der späteren Schadensregulierung mit der zuständigen Versicherung. Welche Versicherung dabei für die Regulierung verantwortlich ist, hängt von der Schadensursache und dem Schadensausmaß ab. Schäden am Gebäude betreffen im Normalfall die Wohngebäudeversicherung, Schäden am Hausrat werden von der Hausratversicherung übernommen. Treten Schäden aufgrund eines Wasseraustrittes einer benachbarten Wohnung auf, dann kommt hierfür die Haftpflichtversicherung des Eigentümers dieser Wohnung auf. Weitere Sofortmaßnahmen, die man ergreifen kann, ist das Schließen der Wasserabsperrventile, alternativ des Hauptabsperrhahnes des Hauses. Zudem sollte die Stromversorgung zumindest in den betroffenen Gebäudeteilen unterbrochen werden. Zur Sicherheit sollte dennoch der komplette Strom abgeklemmt werden – dazu werden einfach die Sicherungen im Sicherungskasten gelöst. Je nach Menge des bereits ausgetretenen Wassers können Handtücher oder Geschirrtücher zum Aufsaugen dienen. Sollte sich ein Nasssauger im Haushalt befinden, so kann auch dieser eingesetzt werden. Betroffenes Mobiliar, was noch vor ernsthafteren Schäden zu retten ist, sollte auf Styroporplatten oder auf anderes Mobiliar gestellt werden.
Sind die provisorischen Sofortmaßnahmen erledigt, so sollte der Wasserschaden umgehend bei der Versicherung gemeldet werden. Handelt es sich um eine Mietwohnung, sollte der Eigentümer bzw. die Hausverwaltung kontaktiert werden. Diese können den entsprechenden Kontakt zur Versicherung herstellen. Neben der mündlichen telefonischen Schadensmeldung sollte diese auch schriftlich erfolgen.
Im Normalfall wird die Versicherung den Betroffenen über das weitere Vorgehen informieren. So wird diese zunächst einen Gutachter engagieren, der die entstandenen Schäden entsprechend feststellt, die Schadensursache klärt und alles dokumentiert. Sie verfügt auch über eine Liste von renommierten Fachfirmen, die bei der Klärung der Schadensursache behilflich sein können und sich meist direkt um die Wasserschadentrocknung bzw. -sanierung kümmern können.
Hierzu erstellt die Firma im Normalfall zusammen mit dem Gutachter einen Arbeitsplan, der die Inhalte und terminlichen Eckdaten zur fachgerechten Sanierung und Trockenlegung der betroffenen Gebäudeteile festlegt. Die Fachfirmen setzen dazu meist Pumpen, Ventilatoren, Bautrockner, Luftentfeuchter und Elektro-Heizer ein bzw. kombinieren diese Geräte.
Hierbei ist von oberster Priorität, die Nutzbarkeit der betroffenen Räume weiterhin so gut wie möglich aufrechtzuerhalten. In Härtefällen kann es jedoch nötig sein, dass die Bewohner eine externe Wohnmöglichkeit aufsuchen müssen. Hierzu wird Ihnen ein entsprechendes Hotelzimmer von der Versicherung zur Verfügung gestellt.

Weitere Informationen finden Sie bei der SANTROFIX Brand- & Wasserschadensanierung GmbH.

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